Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand des Unternehmens sind allgemein alle nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen im Rahmen europäischer und deutscher Umweltrichtlinien und -gesetze. Die Gesellschaft darf alle den Gesellschaftszweck fördernden und im Zusammenhang damit stehenden branchenverwandten Geschäfte tätigen, insbesondere andere Unternehmen branchenverwandter Art erwerben, sich an solchen beteiligen, ihre Geschäfte führen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.