Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung und Verbreitung von Software sowie flankierenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorerwähnten Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.