Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Erwerb und die Anpachtung von Grundbesitz, die Anmietung, Planung und Errichtung von Gebäuden sowie deren Verwaltung und Vermarktung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder anderem Geschäftsgegenstand zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, zu halten, zu verwalten und zu veräußern, sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die geeignet sind, den Geschäftsgegenstand des Unternehmens zu fördern.