| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Die Geschäftsführer sind für alle Rechtshandlungen, die sie für oder gegenüber der Seed-Fonds für die Region Aachen GmbH & Co. KG, Aachen, der Seed-Fonds II für die Region Aachen GmbH & Co. KG, Aachen, und der TechVision Fonds I für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach GmbH & Co. KG, Aachen, vornehmen, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |