Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Patentanwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Patentanwälte unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechtes erfolgt, wofür die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen tätigt. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Berufstätigkeit in Diensten der Gesellschaft stehender Angehöriger anderer Berufe im Rahmen ihrer eigenen berufsrechtlichen Befugnisse, mit denen sich Patentanwälte nach ihrem Berufsrecht verbinden können. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die die gemeinschaftliche Berufsausübung der Aktionäre unmittelbar oder mittelbar fördern, soweit berufsrechtlichen Verboten nicht zuwider gehandelt wird. Sofern einem in Diensten der Gesellschaft stehenden Berufsträger das Tätigwerden versagt ist, gilt dies auch für alle anderen in der Gesellschaft tätigen Berufsträger. Die Gesellschaft kann mit anderen berufsrechtlich gleichgestellten Gesellschaften fusionieren. Hierzu ist die Zustimmung der Hauptversammlung mit Mehrheit von mehr als 75 % des Grundkapitals erforderlich.