Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und Gesellschaftern im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in Kommanditgesellschaften, deren Zweck die Verwaltung von Vermögen ist, einschließlich der Geschäftsführung und Vertretung.