Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer sind im Verhältnis zu einer Kommanditgesellschaft, an der die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, also befugt, insoweit im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Grundstücksverwertung, insbesondere die Verwertung von Bau- und Bauerwartungsland sowie die Verwertung von Bodenschätzen. Die Gesellschaft ist -im In- und Ausland- berechtigt: - ihre Tätigkeiten auf andere verwandte Gebiete auszudehnen; - alle Geschäfte und Arbeiten, die zur Durchführung des Geschäftszweckes oder im Interesse der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar erforderlich oder dienlich sind, selbst vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen; - die Vertretung von Geschäftsunternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen; - Zweigniederlassunge zu errichten; - Geschäftsunternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder zu gründen; - sich an Geschäftsunternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, auch als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft.