HRB 10309 AG Aachen · aktuell
Historischer Auszug
Bongartz Versorgungstechnik GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Heinsberg
Tausender
Grund-
oder
Stammkapital
DM
Persönlich
haftende
Vorstand
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Tausender
|
Hunderter
Rechtsverhältnisse
a)
2
Bongartz
Versorgungs-
technik
GmbH
Heinsberg
Die
Herstellung
von
sämtlichen
versorgungs-
technischen
Einrich-
tungen
für
Bauobjekte
aller
Art
wie
Heizung,
Lüftung,
Klima,
Sanitär
Elektro
sowie
aller
sonstigen
haustechnisch
Anlagen
und
aller
da-
runterfallenden
und
da-
mit
zusammenhängenden
Bau-
und
sonstigen
Leistungen
und
Liefe-
rungen
sowie
Handels-
geschäfte,
außerdem
die
Durchführung
aller
Ingenieurleistungen
in
‚oben
erwähnten
versor-
gungstechnischen
Be-
reichen
der
technischen
Gebäudeausrüstung.
Die
Gesellschaft
ist
zu
allen
Geschäften
und
Maßnahmen
berechtigt,
die
dem
Gegenstand
des
Unternehmens
dienen.
Die
Gesellschaft
darf
andere
Unternehmen
gleicher
oder
ähnlicher
Art
übernehmen,
vertret
und
sich
an
solchen
Unternehmen
beteiligen.
Sie
darf
auch
Zweig--
niederlassungen
erricht
3
50.000,00
en
en.
4
Frank
Bongartz,
Dipl.-Ingenieur
in
Heinsberg,
Karken
Marlies
Bongartz.
geb.
Vieten,
Kauffrau
in
Heinsberg,
Karken
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
26.11.1991
abgeschlossen.
Die
Mitgliedschaft
in
der
Gesellschaft
kann
erstmals
zum
31.12.1996
gekündigt
werden.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
schäftsführer.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
vorhanden,
so
wird
die
Gesellschaft
jeweils
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemein-
schaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
vorhanden,
so
ist
dieser
alleinvertretungsberechtigt.
Die
Gesellschafterversammlung
kann.
einzelnen
Geschäftsführern
die
alleinige
Vertretungs-
befugnis
übertragen.
.
Geschäftsführer
können
durch
Gesellschafter-
beschluß
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit
werden.
Einzelnen
Geschäftsführern
kann
Vertretungs-
macht
in
der
Weise
eingeräumt
werden,
daß
ihre
Abberufung
nur
aus
einem
wichtigen
Grund
erfolgen
kann.
Die
Geschäftsführer
Frank
Bongartz
und
Marlies
Bongartz
sind
alleinvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Sie
können
nur
aus
einem
wichtigen
Grund
ab-
berufen
werden.
:
a)
Tag
derEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
a)
14.
April
1992
(Gfonen
JustifZängestellte
b)
Gesellschftsvertrag
Blatt
5
ff
des
SoB
RS
102
-
Karteiblatt
HRB
-
gen.
1.1989
-
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Rückseite
von
Blatt
|HRB-
Nr.
Vorstand
_
der
|a)
Firma
rund
Persönlich
haftende
Ein-
|b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
TagderEintragung
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
:
und
Unterschrift
gung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Fortsetzung
auf
dem
h
DJ
.
ten
Blatt