| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist a) die Erkundung, Bergung und Räumung von Kampfmitteln nach den gesetzlichen Vorschriften (Sprengstoffgesetz), b) die Überlassung und Vermittlung von Fachkräften im Bereich der Kampfmittelbergung und des Bauwesens, soweit gesetzlich zulässig und erforderliche Erlaubnisse vorliegen (insb. AÜG, SprengG), c) alle hiermit zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte. Die Gesellschaft ist befugt, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und sonstige Betriebsmittel für die vorgenannten Zwecke zu erwerben, zu veräußern, zu mieten, vermieten oder zu verpachten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu gründen, zu erwerben, sich daran zu beteiligen, sie zu pachten oder zu verpachten, Betriebe oder Betriebsteile zu übernehmen, Tochtergesellschaften zu gründen sowie Geschäftsführungen in verbundenen Unternehmen zu übernehmen. Verschmelzungen, Aus- und Umgründungen sind zulässig. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Betriebsstätten unterhalten. Die Gesellschaft darf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und sonstige immaterielle Rechte (z.B. Marken, Lizenzen) erwerben, belasten und veräußern, soweit dies dem Unternehmenszweck dient. Die Gesellschaft ist befugt, alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, oder die diesem unmittelbar oder mittelbar dienen; erforderliche behördliche Erlaubnisse sind einzuholen. |