Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die mit dem Berufsrecht der Steuerberater zu vereinbaren Tätigkeiten. (2) Die Gesellschaft schafft die für den Unternehmensgegenstand nach Abs. (1) erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Die Vornahme von mit dem Berufsrecht für Steuerberater unvereinbarer Tätigkeiten ist Ihr nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Ge-und Verboten des Berufsrechts für Steuerberater (im Folgenden auch: "anzuwendendes Berufsrecht") nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. (2) genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen: insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. (5) Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. (6) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle Geschäftevorzunehmen und jede Tätigkeit auszuüben, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dient oder ihn fördert, insbesondere kann sie sich in den Grenzen des anzuwendenden Berufsrechts an gleichartigen Gesellschaften beteiligen oder solche erwerben.