Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Altenhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Angebote zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen, insbesondere Senioren und Menschen mit Behinderung - Angebote aktivierender und präventiver / gesundheitlicher Art wie Bewegungstraining, Sturzprophylaxe, Gedächtnistraining und sensomotorische Übungen - Entlastung pflegender Angehöriger durch niedrigschwellige Betreuungsangebote und hauswirtschaftliche Hilfen. -Durchführung von Schulungen, Beratung und Fortbildungen für Pflegekräfte und ehrenamtliche Helfer und pflegende / sorgende Angehörige im Bereich Pflege,Prävention und Gesundheitsförderung.