Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Ich vertrete die Gesellschaft allein, auch wenn später weitere Geschäftsführer bestellt werden sollten. Ich bin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Überprüfung von Unternehmen hinsichtlich ihrer bestehenden Organisation und Prozesse. Ferner die Führung von Unternehmen und die Entwicklung von Maßnahmen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit dieser Unternehmen langfristig gesichert und ausgebaut werden kann. Dieses kann auch durch eine zeitweilige Beteiligung am Management dieser Unternehmen erfolgen. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann dazu Zweigniederlassungen im In- und Ausland unter gleicher oder anderer Firma errichten, Unternehmen gründen, sich an Unternehmen beteiligen und Unternehmen veräußern.