Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung b) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, c) die Förderung von Kunst und Kultur, d) die Förderung des Sports sowie e) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der Gesellschaftszwecke. Die Gesellschaft ist sowohl unmittelbar (selbst) als auch als Förderkörperschaft gemeinnützig tätig. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch jährliche Vergabe eines Auslandsstipendiums und Preisvergabe bei sozialen und/oder kulturellen Schülerprojekten. Daneben verwirklicht die Gesellschaft durch die Zuwendung und Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts die Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke. (3) Bei der Vergabe von Stipendien und Preisen wird die Gesellschaft sicherstellen, dass die Allgemeinheit grundsätzlich Zugang zu diesen Leistungen hat. Die Gesellschaft wird für die Vergabe der Preise oder Stipendien eindeutige Kriterien festlegen, welche die gemeinnützige Zielsetzung, insbesondere die Offenheit des Zugangs, sicherstellen. Die Gesellschaft wird ihre jeweiligen Angebote sowie die Vergaberichtlinien in geeigneter Weise veröffentlichen. (4) Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Dabei wird keiner der Zwecke auf Dauer unberücksichtigt bleiben.