- die Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie daneben die Nutzung und Verwaltung von eigenem Kapitalvermögen - Betreuung von Wohnungsbauten oder die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes