| Gegenstand | a. die Durchführung der kommunalen Klimaschutzaufgaben, die sich aus dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) oder aus an dessen Stelle tretenden oder aus anderen Rechtsvorschriften des Bundes oder des Landes Niedersachsen ergeben, b. die Erledigung der kommunalen Aufgaben aus dem Regionalmanagement des Wasserstoffnetzwerks Leine-Weser. c. die Erledigung anderer kommunalnaher Aufgaben mit Klimaschutzbezug, wie die Beratung von Kommunen zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und das Fördermittelmanagement, die Beratung von Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern in den Bereichen Umsetzung der Energiewende, Energieeinsparung, energetische Sanierung, Steigerung der Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Klimaneutralität sowie die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen und die zugehörige Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesellschaft erledigt die Aufgaben gemäß Satz 1 lit. a im Namen der originär oder infolge des Abschlusses einer Zweckvereinbarung zuständigen Kommunen, die an ihr beteiligt sind sowie die Leistungen gemäß Satz 1 lit. b für Kommunen, die an ihr beteiligt sind, und für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in Ansehung von Vorhaben im Landkreis Nienburg/Weser. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, ihren öffentlichen Zweck zu fördern, insbesondere Unternehmen gründen oder erwerben oder sich an solchen beteiligen. |