Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet Visselhövede zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten, umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Visselhövede mit Energie sowie die Durchführung weiterer Versorgungsaufgaben und alle zu den vorgenannten Unternehmensgegenständen gehörende und ähnliche Geschäfte. (2) Die Gesellschaft kann andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, pachten oder solche Unternehmen gründen sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, dem Geschäftszweck zu dienen, insbesondere die Verpachtung von in ihrem Eigentum stehenden Energieversorgungsnetzen an einen Netzbetreiber. (3) Die Gesellschaft verfolgt öffentliche Zwecke im Sinne des § 136 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.