Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz und von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften