| Gegenstand | 1. Die Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke und die Förderung der Bildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: - Errichtung und Betrieb eines Hospizes sowie Erbringung ambulanter Dienste zur palliativen Versorgung für Menschen in ihrer letzten Lebensphase; - Angebote zu Hilfen in ambulanter und stationärer Form sowie die erweiternde Errichtung und Unterhaltung der hierfür erforderlichen weiteren Einrichtungen und allgemeinen sozialen Hilfsdienste für Menschen in ihrer letzten Lebensphase und deren Angehörige und Nahestehende im Sinne der Hospizarbeit; - Gewinnung, Anleitung sowie Aus- und Weiterbildung von Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden für die Hilfeformen; - Errichtung und Unterhaltung von Beratungsstellen zur Information aller Betroffenen in Fragen von Betreuung, Pflege, Sterbebegleitung und Trauer; - Vernetzung und Kooperation der Hospizarbeit mit anderen Institutionen im Sinne der vorstehenden gemeinnützigen Satzungszwecke. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre im Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO mit - dem Evangelisch-Lutherisches Diakonissen-Mutterhaus Rotenburg (Wümme) e. V. sowie mit diesem unmittelbar und mittelbar verbundenen steuerbegünstigten Körperschaften, - dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Verden (Aller) sowie mit diesem unmittelbar und mittelbar verbundenen steuerbegünstigten Körperschaften, - der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigten Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigen Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO der Abgabenordnung erfüllen, durch Erbringung von Dienstleistungen, Lieferungen und durch Nutzungsüberlassungen für deren steuerbegünstigte Zwecke. Zu den vorgenannten Leistungen bzw. Lieferungen gehören Gebäude- und Sachmittelüberlassungen, Verwaltungs-, Personal- und administrative und IT-Leistungen sowie Organisationsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die vorbezeichneten Leistungen und Lieferungen von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens empfangen. Zu den vorgenannten Leistungen bzw. Lieferungen gehören Gebäude- und Sachmittelüberlassungen, Verwaltungs-, Personal- und administrative und IT-Leistungen sowie Organisationsdienstleistungen. 4. Die Gesellschaft ist Mitglied des Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. und damit der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband als staatlich anerkanntem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. angeschlossen. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Sie ist insbesondere befugt, sich an anderen gemeinnützigen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Aufgabengebieten zu beteiligen oder Zweigniederlassungen zu begründen. 6. Die Gesellschaft wird in ihrer Hospizarbeit im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe tätig. 7. Die Gesellschaft ist Mitglied des Diakonischen Werks evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. und dadurch zugleich mittelbar dem Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. als anerkanntem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen. 8. Soll die Zuordnung zur Ev.-luth. Landeskirche verändert werden, ist das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. vorab darüber zu informieren. |