Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die ausschließliche Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach § 2 Niedersächsisches Architektengesetz.