Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Beteiligung an Kapitalgesellschaften sowie an anderen Gesellschaften und gewerblichen Unternehmen sowie die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und anderen eigenen Vermögenswerten und die Erbringung von Dienstleistungen an Tochter- und/oder Beteiligungsunternehmen und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten