Handelsregister B des Amtsgerichts Walsrode
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Nummer der Firma:
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HRB 209992
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BB Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Grasberg
Geschäftsanschrift:
Kirchdamm 1 A, 28879 Grasberg
c)
(1) Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG.
(2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels-
und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
(3) Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung im Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Brinkmann, Bernd, Grasberg, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2021
a)
17.01.2022
Janowicz
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Verden (11 IN 6/24) vom
29.01.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
01.02.2024
Röbke
Abruf vom 21.03.2024