Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Geselschaft Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Bottermann Schierholz II GmbH & Co. KG mit Sitz in 49406 Eydelstedt