| Gegenstand | (1) Der Gegenstand des Unternehmens sind a) das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen, einschließlich die Beteiligung an anderen Gesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin, b) die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, Planungsarbeiten, nicht erlaubnispflichtigen Beratungen, Erstellung von Gutachten, c) die Errichtung von Energieanlagen, der Betrieb und die Wartung von Energieanlagen, Produktentwicklung, Vertrieb von Energieanlagen und Komponenten, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, a) alle Geschäfte vorzunehmen und sämtliche Maßnahmen zu treffen, die dem Geschäftszweck gemäß vorstehener Ziffer § 2.1 dienlich sind; und b) hierzu im In- und/oder Ausland Gesellschaften zu gründen, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen sowie Vertretungen und Zweigniederlassungen zu errichten. |