Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Übernahme der Stiftungsträgerschaft für unselbständige gemeinnützige Stiftungen, Erfüllung derer satzungsgemäßer Zwecke und Verwaltung des Vermögens solcher Stiftungen sowie allgemeine Treuhandtätigkeiten, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind