Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit.