Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen an rechts- und steuerberatende Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten