Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
(1) Der Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf, Verkauf, Bau und die Vermietung von Immobilien. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleich mit welchem Unternehmensgegenstand zu beteiligen und solche Unternehmen zu gründen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen, auch mit Zusätzen zur Firma der Gesellschaft, zu errichten.