gemäß allgemeiner Vertretungsregelung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an solchen aus der Immobilienwirtschaft, sowie die Entwicklung/Projektierung von Immobilienprojekten, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die gemäß § 34 c GewO der Erlaubnis bedürfen.