Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Für Geschäfte zwischen der Hauptgesellschaft, der Holthus & Lange Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, und dieser Gesellschaft sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie Übernahme der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften, insbesondere die Geschäftsführung und Vertretung der Holthus & Lange Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Asendorf als deren persönlich haftende Gesellschafterin