Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens sind Immobiliengeschäfte jeglicher Art. Der Gesellschaft sind alle mit diesem Gegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte gestattet. (2) Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlich Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.