Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmen sind Verwaltungsgeschäfte und Geschäftsführertätigkeiten aller Art für Dritt sowie das Handeln von pflanzlichen und tierischen Produkten mit den vor- und nachgegliederten Handelsgeschäften.