Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Architekten-und Ingenieurleistungen. Die Gesellschaft darf dabei ausschließlich Berufsaufgaben der Fachrichtung Architektur gemäß § 3 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG) in der jeweils geltenden Fassung wahrnehmen. Die Gesellschaft ist zum Erwerb anderer Unternehmen gleicher oder verwandter sowie zur Beteiligung an solchen, zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zum Abschluss von Arbeitsgemeinschaftsverträgen (ARGE) berechtigt soweit dies ausschließlich der Wahrnehmung von Berufsaufgaben der Fachrichtung Architektur gemäß § 3 NArchtG in der jeweils geltenden Fassung dient.