Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Finanzberatung, Vermittlung und Vekauf von Versicherungen gemäß § 34d GewO. Aufnahme von Kontakt- und Finanzdaten und Vorbereitung von Vertragsanbahnungen in der Versicherungs- und Bausparvermittlung, Maklertätigkeit, Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, Vermittlung von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaften oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes vertrieben werden dürfen.