Handelsregister B des Amtsgerichts Walsrode
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Nummer der Firma:
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HRB 203892
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Vörtmann Verwaltungs-GmbH
b)
Stuhr
Geschäftsanschrift:
Carl-Zeiss-Straße 26, 28816 Stuhr
c)
Die Übernahme der Geschäftsführung als
persönlich haftende Gesellschafterin der
Vörtmann Grundstücks GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in
Stuhr, die Förderung des
Unternehmenszwecks der vorgenannten
Kommanditgesellschaft, d.h. des Erwerbs,
der Veräußerung, Verpachtung sowie der
Verwaltung von Immobilien und alle übrigen
mit dem Geschäftszweck in unmittelbarem
oder mittelbarem Zusammenhang
stehenden Geschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Vörtmann, Claus-Jürgen, Stuhr, *XX.XX.1933
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2012
a)
07.09.2012
Brezinski
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Vörtmann, Claus-Jürgen, Stuhr, *XX.XX.1933
Geschäftsführer:
Vörtmann, Jens Uwe, Bassum, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
17.01.2018
Röbke
Abruf vom 21.03.2024