Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt worden, dann vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt worden, dann ist jeder von ihnen, sofern ihm nicht ausdrücklich Einzelvertretungsbefugnis erteilt worden ist, nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt