Handelsregister B des Amtsgerichts Walsrode
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Nummer der Firma:
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HRB 202594
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hebel Immobilien GmbH
b)
Süstedt
Geschäftsanschrift:
Uenzer Dorfstr. 2, 27305 Süstedt
c)
Der Handel mit, die Renovierung und die
Vermittlung von Immobilien, die Vermietung
von Immobilien und alle damit im
Zusammenhang stehende Geschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hebel, Anja, Süstedt, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.06.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2
(Sitz), § 3 Ziffer 1 (Gegenstand) und § 8 (Geschäftsführung)
und mit ihr die Sitzverlegung von Kampen (Sylt) (bisher
Amtsgericht Flensburg HRB 1343 NI) nach Süstedt, sowie die
Änderung der Firma und des Gegenstandes und die
Aufhebung des § 8 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
27.08.2010
Ocklenburg
b)
Tag der ersten
Eintragung: 13.10.1999
2
35.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00
EUR auf 35.000,00 EUR beschlossen.
a)
27.12.2011
Ocklenburg
Abruf vom 21.03.2024