Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so wird sie von diesem allein vertreten. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Installation von Kommunikationsgeräten nebst Zubehör und Software, die Erbringung sonstiger objektbezogener Dienstleistungen sowie der Betrieb aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.