Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erd-, Tief-, Hoch- und Straßen- und Betonbau, Abbrucharbeiten sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und der Handel mit Baustoffen jeglicher Art. Die Gesellschaft kann auch andere Unternehmen gründen, erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig.