Handelsregister B des Amtsgerichts Walsrode
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Nummer der Firma:
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HRB 100755
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fliesenbau Pott GmbH
b)
Diepenau
c)
1. Gegenstand und Zweck des
Unternehmens ist der Fliesenbau und
Handel mit Fliesen und Keramik aller Art. 2.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte zu tätigen, die mit diesem Zweck
in unmittelbaren oder mittelbaren
Zusammenhang stehen. 3. Die Gesellschaft
kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher
Art übernehmen oder sich an solche
Unternehmen beteiligen und
Zweigniederlassungen errichten.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
b)
Geschäftsführer:
Pott, Fabian, Fliesenleger, Diepenau
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.01.1995
a)
27.07.2006
Behlke
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
9 ff. SdBd.
Tag der ersten
Eintragung: 10.08.1995
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
27.07.2006.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Steinbrinker Bruch 2, 31603 Diepenau
a)
Jeder Liquidator vertritt einzeln.
b)
Liquidator:
Pott, Fabian, Fliesenleger, Diepenau
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
11.03.2015
Brezinski
Abruf vom 06.03.2024