| Gegenstand | 1. Die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche räume, Wohnräume oder Darlehn, b) den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anlieger verwaltet werden oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. 2. Bauvorhaben a) als Bauherr in eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, b) als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzureiten oder durchzuführen. 3. Die Beteiligung an anderen Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck, wobei die Übernahme von Beteiligungen auch in der Form erfolgen kann, dass sich die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften beteiligt. 4. Die Vornahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen, die geeignet erscheinen, den vorstehend unter Ziffer 1-3 erwähnten Gesellschaftszweck zu fördern. |