| Gegenstand | Die Erbringung von Dienstleistungen vorrangig auf dem Gebiet der Landwirtschaft, insbesondere (1) die Verwertung, Lagerung und Ausbringung von flüssigen oder festen Wirtschaftsdüngern oder anderen organischen Reststoffen, die landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden - insbesondere Gülle, Klärschlamm und Kompost - zu planen ( Ausgenommen von den Planungen sind Amtshandlungen im Sinne der Klärschlammverordnung und anderer spezifischer Rechtsvorschriften ), zu organisieren, selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. (2) Geräte und Anlagen, die zum Transport, zur Ausbringung und zur Lagerung sowie zur Behandlung und Verarbeitung von Stoffen nach Absatz (1) benötigt werden, zu planen, zu errichten, zu erwerben und zu betreiben, (3) die ordnungsgemäße Verarbeitung nach den bestehenden rechtlichen Vorschriften der bei der Behandlung und Verarbeitung der nach Absatz (2) entstehenden Produkte sicherzustellen, (4) landschaftspflegerische Arbeiten und weitergehende Unterhaltungsmaßnahmen für öffentliche und andere Auftraggeber sowie Kommunalarbeiten zu organisieren und auszuführen oder deren Ausführung durch Dritte zu vermitteln. (5) Transporte aller Art zu organisieren und selbst durchzuführen oder die Durchführung durch Dritte zu vermitteln, (6) forstwirtschaftliche Arbeiten zu organisieren und selbst durchzuführen oder die Durchführung durch Dritte zu vermitteln, (7) der Handel mit landwirtschaftlichen Bedarfsgütern und Produkten aller Art. |