| Gegenstand | Die Durchführung und Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volksbildung und die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Dieses wird insbesondere verwirklicht durch: - Planung, Durchführung und Förderung von Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, - Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im In- und Ausland, - Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, inklusive akuter Kriseninterventionsprojekte im In- und Ausland, - Planung und Durchführung von pädagogischen Reiseprojekten im In- und Ausland, - Abhaltung von Kursen, Versammlungen, Vorträgen und sonstige der Jugendförderung und Bildung dienende Vorhaben, - Vorträge, Seminare, Kursangebote, Kulturveranstaltungen für Jugendliche und Erwachsene, Bildungs-, Sprach- und Kulturrreisen für Schüler und Erwachsene, Schüler- und Jugendaustausch, - Planung, Durchführung und Abwicklung der von der Gesellschaft Initiierten und verantworteten Projekte durch die Bildung von Kompetenzteams aus Pädagogen und Lehrern innerhalb Deutschlands und im Ausland. Das beinhaltet auch die Supervision der Projekte. |