Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
gemäß allgemeiner Vertretungsregelung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Darlehensvermittlung und Immobiliendarlehensvermittlung (gem. §§ 34 c, 34i, GewO), auch Unternehmensberatung bzw. Beratung von Privatpersonen hinsichtlich einer Finanzierung bzw. Immobilienfinanzierung sowie alle damit mittelbar und unmittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte.