Handelsregister B des Amtsgerichts Tostedt
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 201504
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bredehöft Verwaltungs GmbH
b)
Lintig
Geschäftsanschrift:
Lammhorn 2, 27624 Lintig
c)
1. Die Übernahme und Verwaltung anderer
Gesellschaften. 2. Die Gesellschaft darf alle
Maßnahmen treffen und Rechtsgeschäfte
abschließen, die mit dem in § 2 Abs. 1.
bezeichneten Gegenstand verwandt sind.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten, es sei denn, dass bei der
Bestellung zum Geschäftsführer eine andere
Vertretungsbefugnis beschlossen wurde.
Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis
erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bredehöft, Heinz, Kaufmann, Lintig, *XX.XX.1944
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2008.
a)
03.12.2008
Müller
2
b)
Geschäftsanschrift:
Lammhorn 14, 27624 Lintig
a)
23.12.2008
Schoof
3
b)
Berichtigung von Amts wegen zur
Geschäftsanschrift:
Lammhorn 18, 27624 Lintig
a)
02.01.2009
Konratzki
4
a)
27.02.2009
Klein
b)
Beteiligt:
AG Tostedt
HRA 110930
Abruf vom 19.03.2024