Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann einzelnen oder allen von ihnen Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann gestattet werden, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.