| Gegenstand | 1. Die Grundpflege nach Zeit, aktivierende Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung nach SGB XI. Die professionelle Behandlungspflege (SGBV), Verhinderungspflege, Pflegeberatungsgespräche, SBG XI Begleitung bei Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, Entlastungs- und Betreuungsleistungen, Entlastung der Angehörigen, private Leistungen, Leistungen der Eingliederungshilfe nach BTHG SGB XI. 2. Ferner die Beratung zu, der Vertrieb und die Herstellung von Wundverbandsmitteln und die Wunderversorgung sowie das Betreiben von Tagespflegeeinrichtungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Sie kann auch andere Unternehmen erwerben oder sich an diesen beteiligen. Insbesondere kann sie auch Niederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. 3. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mitttelbar zu dienen geeignet sind. |