Handelsregister B des Amtsgerichts Stadthagen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 202272
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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a)
Lopo - Lokalportal Media UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Stadthagen
Geschäftsanschrift:
Niedernstraße 49, 31655 Stadthagen
c)
Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von
Internet-Plattformen, Onlinediensten,
mobilfunkgestützten Informations- und
Unterhaltungsdiensten inklusive
entsprechender Softwaretechnologie,
Medienagenturleistungen, Durchführung
von Veranstaltungen und Events, Verkauf
von Merchandising-Artikeln,
Dienstleistungen im Bereich der
Informationstechnologie und sonstige
internetbasierte Dienstleistungen.
1.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Leuthardt, Marc, Hamburg, *XX.XX.1988
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Penthin, Sebastian, Hamburg, *XX.XX.1987
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2020
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg
HRB 224394 B) nach Stadthagen beschlossen.
a)
04.03.2024
Schumann
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Leuthardt, Marc, Hamburg, *XX.XX.1988
a)
07.03.2024
Schumann
3
a)
Firma geändert, nun:
Lokalportal gGmbH
c)
Gegenstand geändert, nun:
Zwecke der Gesellschaft sind
insbesondere:
1. die Förderung der Volks- und
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
2. die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlungen vom 06.11.2025 und
19.12.2025 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages
und mit ihr die Firmenänderung, die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des
Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR
beschlossen.
a)
23.12.2025
Schumann
Abruf vom 06.03.2026
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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7
Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 52
Abs. 2 Nr. 24 AO),
3. die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO).
Die Zwecke werden zugunsten der
Allgemeinheit verwirklicht; die Tätigkeit
richtet sich nicht auf einen fest
abgeschlossenen Personenkreis.
Die Satzungszwecke werden insbesondere
verwirklicht durch:
- Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung
lokaler, kommunaler
Kommunikationsplattformen (digitale
Infrastruktur) als verlässlicher
Informationskanal der Kommune, digitaler
„Bürger-Schaukasten“ für
Vereine/Initiativen/Ehrenamt, moderierter
Bürgerraum für respektvolle Diskussion und
Beteiligung sowie Distributionsplattform für
lokaljournalistische Inhalte und
Formate.
- Moderation und Qualitätsregeln: Aufbau
und Umsetzung von verbindlichen
Verhaltensregeln („Code of Conduct“),
Moderationsleitfäden, Eskalations- und
Beschwerdeprozessen sowie
Qualitätssicherung zur Begrenzung von
Hassrede, Desinformation und
eskalierender Kommunikation; Schulung
und Begleitung von Moderationsteams.
- Bildungs-, Informations- und
Fortbildungsangebote (Volks- und
Berufsbildung) für Kommunen, lokale
Akteure und ehrenamtlich Engagierte, z.B.
in Form von Workshops, Trainings,
Lehrformaten, Webinaren, Handreichungen
und Lernmaterialien zu Themen wie
verständliche Bürgerinformation,
Abruf vom 06.03.2026
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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konstruktive digitale Kommunikation,
Deeskalation, Moderationskompetenz,
Beteiligungsformate, rechtssichere
Kommunikation (u.a.
Datenschutz/Urheberrecht), Barrierefreiheit
und digitale Teilhabe.
- Unterstützung demokratischer Teilhabe:
Bereitstellung und Betreuung von
Funktionen/Prozessen für
Bürgerbeteiligung (z.B. Konsultationen,
Feedback- und Dialogformate, Umfragen),
Transparenz von kommunalen
Informationen (Termine,
Bekanntmachungen) und niedrigschwellige
Zugänge für Bürgerinnen und Bürger.
- Förderung bürgerschaftlichen
Engagements: Sichtbarkeit, Vernetzung
und Aktivierung von Vereinen, Initiativen
und ehrenamtlichen Projekten durch
geeignete Veröffentlichungs- und
Austauschformate auf der Plattform sowie
durch Befähigungsangebote für diese
Akteure (z.B. Kommunikation, Organisation,
Gewinnung von Ehrenamtlichen).
- Kooperationen: Zusammenarbeit mit
steuerbegünstigten Körperschaften und
juristischen Personen des öffentlichen
Rechts zur Umsetzung der Zwecke (z.B.
gemeinsame Bildungsformate, lokale
Projekte zur Engagementförderung).
- Die Gesellschaft kann zur Erfüllung der
Zwecke Entgelte (z.B. gegenüber
Kommunen) erheben, soweit dies der
kostendeckenden Durchführung dient.
Etwaige Überschüsse werden
ausschließlich für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet.
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