Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
1. Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien, die Errichtung von Immobilien und deren Vermietung, Verpachtung sowie Hausverwaltung im Umfang eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäfsbetriebes. 2. Der Gegenstand der Gesellschaft ist beschränkt auf die in § 9 Nr. 1 S. 2-4 GewStG (in der bei Unterzeichnung des Vertrages geltenden Fassung des Gesetzes) beschriebenen Tätigkeiten, die im Sinne des o. g. Gesetzes eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages nicht ausschließen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.