Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
1. Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als Komplementär, sowie alle damit zusammenhängenden den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unterenhmens zusammenhängen oder ihm mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind oder erscheinen, auch zur Aufnahme weiterer Geschäftszweige.