Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Die Vermögens- und Beteiligungsverwaltung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft befugt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, welche den Geschäftszweck fördern.